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Schadensersatzklage: Pechstein weiterhin optimistisch

SID
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27. Oktober 2022

Claudia Pechstein ist im Kampf um Schadensersatz wegen ihrer Dopingsperre weiterhin optimistisch.

Berlin (SID) - Claudia Pechstein ist im Kampf um Schadensersatz wegen ihrer Dopingsperre weiterhin optimistisch. "Meine Schadensersatzklage vor dem Oberlandesgericht in München ist zulässig. Das ist nun unumstößlich", sagte die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin der Berliner Morgenpost.

Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde Pechsteins stattgegeben. Folglich wurde das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Juni 2016 aufgehoben. Seinerzeit hatte der BGH Pechsteins Klage gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) auf Schadensersatz für unzulässig erklärt. 

"Wenn man den Prozessmarathon mit einem Rennen auf dem Eis vergleichen würde, dann hat kurz vor dem Ende erstmals die Führung gewechselt", sagte Pechstein: "Denn jetzt muss die ISU Dopingbeweise gegen mich vorlegen. Da ich nie gedopt habe, kann es solche Beweise nicht geben. Insofern blicke ich der letzten Runde mit großer Vorfreude entgegen."

2009 war die heute 50-Jährige für zwei Jahre durch die ISU gesperrt worden. Der Grund waren erhöhte Blutwerte, die sie auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurückführte. Dies war von führenden Hämatologen bestätigt worden. Die Sperre war damals vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt worden, wogegen Pechstein klagte.

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Erschienen in Eisschnelllauf (National) am 27. Oktober 2022 - Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2022